( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 27.03.2008, Aktenzeichen: IX ZR 98/07 



BGH – Aktenzeichen: IX ZR 98/07

Urteil vom 27.03.2008


Leitsatz:a) Eine bereits vor der angefochtenen Rechtshandlung gegebene Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners entfällt, wenn er aufgrund neuer, objektiv geeigneter Tatsachen zu der Ansicht gelangt, nun sei der Schuldner möglicherweise wieder zahlungsfähig.

b) Den Wegfall der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Anfechtungsgegner zu beweisen; der Beweis ist erbracht, wenn feststeht, dass der Anfechtungsgegner infolge der neuen Tatsachen ernsthafte Zweifel am Fortbestand der Zahlungsunfähigkeit hatte.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:AG Kamenz, 3 C 1004/05 vom 27.07.2006
LG Bautzen, 1 S 94/06 vom 27.04.2007

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 27.03.2008, Aktenzeichen: IX ZR 98/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-27-03-2008-az-ix-zr-9807

"BGH - 27.03.2008, IX ZR 98/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN