JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 27.03.2008, Aktenzeichen: IX ZR 98/07
| Leitsatz: | a) Eine bereits vor der angefochtenen Rechtshandlung gegebene Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners entfällt, wenn er aufgrund neuer, objektiv geeigneter Tatsachen zu der Ansicht gelangt, nun sei der Schuldner möglicherweise wieder zahlungsfähig. b) Den Wegfall der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Anfechtungsgegner zu beweisen; der Beweis ist erbracht, wenn feststeht, dass der Anfechtungsgegner infolge der neuen Tatsachen ernsthafte Zweifel am Fortbestand der Zahlungsunfähigkeit hatte. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Kamenz, 3 C 1004/05 vom 27.07.2006 LG Bautzen, 1 S 94/06 vom 27.04.2007 |
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"BGH - 27.03.2008, IX ZR 98/07" © JuraForum.de — 2003-2012
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