JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 26.10.1999, Aktenzeichen: X ZR 69/97
| Leitsatz: | BGB § 529 Abs. 1 Für den Eintritt der Bedüftigkeit beim Schenker innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB genügt es nicht, wenn vor Ablauf dieser Frist die Umstände eingetreten sind, aus denen sich (früher oder später) eine Erschöpfung des Vermögens des Schenkers ergeben kann oder voraussichtlich ergeben wird; es ist vielmehr erforderlich, daß die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Frist bereits eingetreten ist. BGH, Urt. v. 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97 - OLG Köln LG Köln |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 529 Abs. 1, |
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