( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 26.09.2000, Aktenzeichen: X ZR 94/98 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 94/98

Urteil vom 26.09.2000


Leitsatz:BGB § 276 Fb

a) Ein Wirtschaftsprüfer, der es im Rahmen eines Kapitalanlagemodells übernimmt, die Einzahlungen der Anleger und die Mittelverwendung regelmäßig zu überprüfen, diese Kontrolle tatsächlich jedoch nicht in dem den Anlegern versprochenen Umfang durchführt, in seinen Prüftestaten aber gleichwohl die Ordnungsgemäßheit des Geldflusses und der Mittelverwendung bestätigt, haftet späteren Anlegern auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluß, wenn diese im Vertrauen auf die Richtigkeit früherer Testate Geldanlagen getätigt haben und der Wirtschaftsprüfer damit rechnen mußte.

b) Ein Wirtschaftsprüfer kann sich in einem solchen Fall nicht darauf berufen, er sei vom Veranstalter des Kapitalanlagesystems nur mit der Kontrolle der Konten beauftragt worden; vielmehr muß er, wenn er Unzulänglichkeiten im Geschäftsbetrieb des Kapitalanlagebetreibers und Abweichungen zwischen den Angaben des Anlageprospekts und dem Gegenstand seines Prüfauftrags feststellt, geeignete Maßnahmen ergreifen, um den von ihm mitgeschaffenen Vertrauenstatbestand zu beseitigen.

BGH, Urteil vom 26. September 2000 - X ZR 94/98 -
OLG Celle
LG Hannover
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 276 Fb,

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 26.09.2000, Aktenzeichen: X ZR 94/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-26-09-2000-az-x-zr-9498

"BGH - 26.09.2000, X ZR 94/98" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN