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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 26.04.2007, Aktenzeichen: IX ZR 139/06 



BGH – Aktenzeichen: IX ZR 139/06

Urteil vom 26.04.2007


Leitsatz:Übertragen geschiedene Eheleute das ihnen bisher in Gütergemeinschaft gehörende Hausgrundstück auf den Ehemann zu Alleineigentum und vereinbaren sie hierbei, dass im Falle der Anordnung der Zwangsversteigerung das Eigentum an die gemeinsamen Kinder weiter zu übertragen ist, diese einen Anspruch hierauf jedoch erst nach Ableben der Mutter erwerben sollen, so steht eine zur Sicherung dieses künftigen Anspruchs eingetragene Vormerkung dem Anspruch eines Gläubigers des Vaters auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer später eingetragenen Zwangshypothek nicht entgegen, wenn die Mutter bei Entstehung des Duldungsanspruchs noch lebte.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1147, ZPO § 867 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Traunstein 7 O 4932/03 vom 08.06.2004
OLG München 3 U 3506/04 vom 17.11.2004

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