JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 26.04.2002, Aktenzeichen: LwZR 20/01
| Leitsatz: | Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Überlassung der Pachtsache an einen Zusammenschluß im Sinne des § 589 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) rechtfertigt allein nicht eine außerordentliche Kündigung des Verpächters aus wichtigem Grund. Eine solche ist nur möglich, wenn die Umwandlung zu einer konkreten Gefährdung der Ansprüche des Verpächters geführt hat; die Darlegungs- und Beweislast dafür obliegt dem Verpächter. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 589 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 242 Bc, |
| Verfahrensgang: | OLG Jena AG Gera |
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