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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 25.11.2003, Aktenzeichen: X ZR 162/00 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 162/00

Urteil vom 25.11.2003


Leitsatz:Der gerichtliche Sachverständige hat insbesondere die Aufgabe, dem Gericht Kenntnisse und Fähigkeiten des Fachmanns sowie die Arbeitsweise zu vermitteln, mit der dieser technische Probleme seines Fachgebiets zu bewältigen trachtet. Ob die erfindungsgemäße Lösung für den Fachmann nach seinem festgestellten Wissen und Können nahegelegen hat, ist als Akt wertender Erkenntnis nicht vom Sachverständigen zu beurteilen.
Rechtsgebiete:PatG
Vorschriften:PatG § 115,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht vom 11.04.2000

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