( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 25.04.2006, Aktenzeichen: X ZR 198/04 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 198/04

Urteil vom 25.04.2006


Leitsatz:a) Es bleibt offen, ob zwischen einem Reisebüro, das Agenturverträge mit verschiedenen Reiseveranstaltern geschlossen hat, und dem Beratung bei der Auswahl einer Pauschalreise wünschenden Reisekunden ein eigenes Vertragsverhältnis mit Haftungsfolgen für das Reisebüro zustandekommt.

b) Nach getroffener Auswahlentscheidung des Reisekunden wird das Reisebüro bei den Informationen über die Durchführung der konkreten gewählten Reise jedenfalls nur noch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig.

c) Insbesondere die Information über die Pass- und Visumerfordernisse gehört in der Regel nicht zu der möglicherweise vom Reisebüro geschuldeten Auswahlberatung, sondern ist allein Pflicht des Reiseveranstalters bei den Verhandlungen über den gewählten Reisevertrag (§§ 4 Abs. 1 Nr. 6, 5 Nr. 1 BGB-InfoV). Sofern sich der Reiseveranstalter zur Erfüllung dieser Pflicht des Reisebüros bedient, haftet er für dessen Verschulden (§ 278 BGB).
Rechtsgebiete:BGB, BGB-InfoV
Vorschriften:BGB § 278, BGB § 280 Abs. 1, BGB § 662, BGB § 675 Abs. 1, BGB § 675 Abs. 2, BGB-InfoV § 4 Abs. 1 Nr. 6, BGB-InfoV § 5 Nr. 1,
Verfahrensgang:AG Bremen 2 C 416/03 vom 30.01.2004
LG Bremen 2 S 122/04 vom 05.08.2004

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 25.04.2006, Aktenzeichen: X ZR 198/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-25-04-2006-az-x-zr-19804

"BGH - 25.04.2006, X ZR 198/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN