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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 24.09.2002, Aktenzeichen: XI ZR 420/01 



BGH – Aktenzeichen: XI ZR 420/01

Urteil vom 24.09.2002


Leitsatz:a) Die in der Unterzeichnung eines Belastungsbelegs liegende Weisung des Kreditkarteninhabers an das Kreditkartenunternehmen, an das Vertragsunternehmen zu zahlen, ist grundsätzlich unwiderruflich.

b) Mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber erlangt das Vertragsunternehmen einen abstrakten Zahlungsanspruch aus § 780 BGB gegen das Kreditkartenunternehmen, dem Einwendungen aus dem Valutaverhältnis zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen - vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen - nicht entgegengehalten werden können. Etwas anderes gilt, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt, weil offensichtlich oder liquide beweisbar ist, daß dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 665, BGB § 670, BGB § 675, BGB § 780,
Verfahrensgang:OLG Köln vom 14.11.2001
LG Köln

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