( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: IX ZR 8/06 



BGH – Aktenzeichen: IX ZR 8/06

Urteil vom 24.05.2007


Leitsatz:Das Wahlrecht der Ehegatten für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird in der Insolvenz eines Ehegatten durch den Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren durch den Treuhänder ausgeübt.

Haben Ehegatten eine von der gesetzlichen Regel abweichende interne Aufteilung ihrer Einkommensteuerschulden aus Zusammenveranlagung vereinbart, so sind Ausgleichsansprüche aus einer derartigen Vereinbarung nur Insolvenzforderung. Insolvenzbeständig kann dagegen ein vorweggenommener Erlass des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Zusammenveranlagung sein, dessen Feststellung jedoch strengen Anforderungen unterliegt.
Rechtsgebiete:InsO, EStG, AO 1977, BGB
Vorschriften:InsO § 38, InsO § 80 Abs. 1, EStG § 26 Abs. 2, AO 1977 § 34, BGB § 397 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Dortmund 116 C 2575/04 vom 24.09.2004
LG Dortmund 1 S 320/04 vom 20.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: IX ZR 8/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-24-05-2007-az-ix-zr-806

"BGH - 24.05.2007, IX ZR 8/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN