( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 23.06.2006, Aktenzeichen: V ZR 17/06 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 17/06

Urteil vom 23.06.2006


Leitsatz:a) Werden mehrere mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke zu einem Gesamtpreis verkauft, so kann der Berechtigte die Ausübung des Vorkaufsrechts auf ein Grundstück (oder mehrere Grundstücke) beschränken. Der Verpflichtete kann in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung des § 467 Satz 2 BGB verlangen, dass der Vorkauf auf alle Grundstücke erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn ausgenommen werden können.

b) Werden zwei mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke unter der irrtümlichen Bezeichnung nur des einen Grundstücks verkauft, so läuft die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 469 Abs. 2 BGB) hinsichtlich des nicht in dem Vertrag genannten Grundstücks erst nach Empfang der Mitteilung der Falschbezeichnung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 467, BGB § 469,
Verfahrensgang:AG Erkelenz 15 C 32/03 vom 28.11.2003
LG Mönchengladbach 4 S 188/03 vom 14.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 23.06.2006, Aktenzeichen: V ZR 17/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-23-06-2006-az-v-zr-1706

"BGH - 23.06.2006, V ZR 17/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN