( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 22.06.2007, Aktenzeichen: V ZR 269/06 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 269/06

Urteil vom 22.06.2007


Leitsatz:a) Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).

b) Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 577 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Hannover 547 C 15625/05 vom 20.02.2006
LG Hannover 16 S 20/06 vom 17.11.2006

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 22.06.2007, Aktenzeichen: V ZR 269/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-22-06-2007-az-v-zr-26906

"BGH - 22.06.2007, V ZR 269/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN