( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 22.05.2003, Aktenzeichen: 5 StR 520/02 



BGH – Aktenzeichen: 5 StR 520/02

Urteil vom 22.05.2003


Leitsatz:Eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO begeht, wer in Steuerverkürzungsabsicht Vorsteuer aus Rechnungen geltend macht, die von Personen gestellt werden, die nicht Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG sind.

Keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind Personen, die von ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gegenüber dem Finanzamt anmelden sollen, und die lediglich zu diesem Zweck in der Lieferkette vorgeschaltet wurden.
Rechtsgebiete:AO, UStG
Vorschriften:AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Limburg a. d. Lahn vom 29.04.2002

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 22.05.2003, Aktenzeichen: 5 StR 520/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-22-05-2003-az-5-str-52002

"BGH - 22.05.2003, 5 StR 520/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN