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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 22.02.2005, Aktenzeichen: KZR 2/04 



BGH – Aktenzeichen: KZR 2/04

Urteil vom 22.02.2005


Leitsatz:Eine Werbeagentur, die eine auf Kosteneinsparung bei der Telefonbuchwerbung gerichtete Beratung anbietet, setzt die Kundenberater der Telefonbuchverlage nicht in unlauterer Weise herab, wenn sie in ihrer Werbung Kunden anspricht, die "sich schlecht, einseitig oder gar nicht beraten fühlen". Ein Telefonbuchverlag, von dem die Werbeagentur i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 GWB abhängig ist, darf die Annahme von Insertionsaufträgen dieser Werbeagentur daher nicht unter Hinweis auf eine pauschale Herabsetzung seiner Kundenberater verweigern.
Rechtsgebiete:GWB, UWG
Vorschriften:GWB § 20 Abs. 2, UWG § 1 a.F., UWG § 4 Nr. 7 n.F.,
Verfahrensgang:OLG Bremen vom 18.12.2003
LG Bremen

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