JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 22.01.1998, Aktenzeichen: I ZR 189/95
| Leitsatz: | Comic-Übersetzungen UrhG § 31 Abs. 5; VerlG § 47 Auch bei einem auf eine Übersetzung von Comic-Bänden gerichteten mündlich abgeschlossenen Bestellvertrag kann nur dann von einer umfassenden, auch Folgeauflagen einbeziehenden Nutzungsrechtseinräumung ausgegangen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist. UrhG § 36; VerlG § 47 a) § 36 UrhG ist grundsätzlich auch auf Bestellverträge anwendbar. Ist Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung ein untergeordneter Beitrag, der üblicherweise durch ein Pauschalhonorar abgegolten wird, erlaubt das Merkmal des groben Mißverhältnisses zwischen Nutzungserträgnissen und der dem Urheber gewährten Gegenleistung eine hinreichende Einschränkung. b) Zum (ungeschriebenen) Merkmal, nach dem das grobe Mißverhältnis zwischen Nutzungserträgnissen und Gegenleistung unerwartet sein muß. BGH, Urt. v. 22. Januar 1998 - I ZR 189/95 - OLG Stuttgart LG Stuttgart |
| Rechtsgebiete: | UrhG, VerlG |
| Vorschriften: | UrhG § 31 Abs. 5, UrhG § 36, VerlG § 47, |
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