JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: I ZR 201/02
| Leitsatz: | Ein Laborarzt handelt unlauter i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, wenn er niedergelassenen Ärzten die Durchführung von Laboruntersuchungen, die diese selbst gegenüber der Kasse abrechnen können, unter Selbstkosten in der Erwartung anbietet, dass die niedergelassenen Ärzte ihm im Gegenzug Patienten für Untersuchungen überweisen, die nur von einem Laborarzt vorgenommen werden können. Einem solchem Angebot unter Selbstkosten steht es gleich, wenn die günstigen Preise für die von den niedergelassenen Ärzten abzurechnenden Laboruntersuchungen dadurch ermöglicht werden, dass der Laborarzt einer von ihm betreuten Laborgemeinschaft der niedergelassenen Ärzte freie Kapazitäten seines Labors unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt (im Anschluss an BGH GRUR 1989, 758 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil). |
| Rechtsgebiete: | UWG, MBO-Ä 1997 Kap. B |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 4 Nr. 1, MBO-Ä 1997 Kap. B § 31, |
| Verfahrensgang: | OLG Celle vom 18.07.2002 LG Lüneburg |
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