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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: I ZR 1/02 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 1/02

Urteil vom 21.04.2005


Leitsatz:Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer Zeitschrift öffentlich verfügbar gemacht und liegt eine wesentliche Handlung i.S. von § 87b Abs. 1 UrhG vor, ist ein Eingriff in das Recht des Datenbankherstellers nach § 87b UrhG gegeben, wenn die Veröffentlichung in der Zeitschrift ohne Zustimmung des Datenbankherstellers erfolgt.

Der Erstverkauf eines Vervielfältigungsstücks der Datenbank durch den Rechtsinhaber erschöpft gemäß § 87b Abs. 2, § 17 Abs. 2 UrhG nur das Recht, den weiteren Vertrieb dieses Vervielfältigungsstücks zu kontrollieren, nicht aber das Recht, die Entnahme und Weiterverwendung des Inhalts dieses Vervielfältigungsstücks zu unterbinden.
Rechtsgebiete:UrhG
Vorschriften:UrhG § 17 Abs. 2, UrhG § 87a Abs. 1, UrhG § 87b Abs. 1, UrhG § 87b Abs. 2,
Verfahrensgang:OLG München vom 25.10.2001
LG München I

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