JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 21.01.1999, Aktenzeichen: I ZR 209/96
| Leitsatz: | BGB § 387 Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Spediteur, der von einem anderen Speditionsunternehmen mit der Beförderung von Transportgut und der Einziehung des Wertes der beförderten Waren bei den Empfängern beauftragt worden ist, gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der vereinnahmten Beträge mit eigenen Ansprüchen auf Transportvergütung aufrechnen darf, wenn der Auftraggeber seinerseits verpflichtet ist, die bei den Warenempfängern eingezogenen Beträge an die Warenversender weiterzuleiten. BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - I ZR 209/96 - OLG Nürnberg LG Nürnberg-Fürth |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 387, |
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