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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 20.12.2007, Aktenzeichen: I ZR 205/04 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 205/04

Urteil vom 20.12.2007


Leitsatz:a) Im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.

b) Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunternehmen, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmungen betreibt, nicht entgegengehalten werden.

c) Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.
Rechtsgebiete:ArzneimittelG
Vorschriften:ArzneimittelG § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, ArzneimittelG § 73 Abs. 1 Satz 3,
Verfahrensgang:LG Berlin 103 O 109/01 vom 30.10.2001
KG Berlin 5 U 300/01 vom 09.11.2004

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