( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 20.10.1999, Aktenzeichen: I ZR 167/97 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 167/97

Urteil vom 20.10.1999


Leitsatz:UWG § 3

a)

Zur Frage der irreführenden Gestaltung einer Werbebeilage, in der auf den ersten Seiten original Orient-Teppiche und anschließend mechanisch hergestellte Teppiche, die in einem für Orient-Teppiche typischen Muster abgebildet und mit orientalischen Herkunftsbezeichnungen versehen sind, angeboten werden.

b)

Bei der Frage, ob eine Anzeigen- oder Beilagenwerbung einen irreführenden Eindruck vermittelt, ist jedenfalls dann nicht auf den flüchtigen Verbraucher abzustellen, wenn es sich um Waren von nicht ganz unerheblichem Wert und einer nicht nur kurzen Lebensdauer handelt (hier: Teppiche). Der Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers, auf dessen Verständnis es ankommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Die Begriffe "flüchtig" und "verständig" schließen sich nicht gegenseitig aus.

BGH, Urt. v. 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Kammergericht
LG Berlin
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 20.10.1999, Aktenzeichen: I ZR 167/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-20-10-1999-az-i-zr-16797

"BGH - 20.10.1999, I ZR 167/97" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN