JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 20.02.2001, Aktenzeichen: X ZR 9/99
| Leitsatz: | BGB §§ 631, 633, 635 a) Der Anspruch des Bestellers einer individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Software auf Lieferung einer zum Betrieb der Software erforderlichen Dokumentation wird grundsätzlich erst mit dem Abschluß der Arbeiten an dem Programm fällig. b) Läßt sich eine abweichende Vereinbarung nicht feststellen, kann von einem Softwarehersteller nicht ohne weiteres erwartet werden, daß er ohne Rücksicht auf mögliche künftige Erweiterungen und Änderungen des Programms in jedem Stadium seiner Arbeiten eine diesen entsprechende Dokumentation gestaltet. BGH, Urt. v. 20. Februar 2001 - X ZR 9/99 - OLG Düsseldorf LG Duisburg |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 631, BGB § 633, BGB § 635, |
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