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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 19.12.2006, Aktenzeichen: X ZR 236/01 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 236/01

Urteil vom 19.12.2006


Leitsatz:a) Die Verabreichung einer für die Behandlung einer bestimmten Krankheit vorgesehenen Medizin als solche ist ein therapeutisches Verfahren zur Behandlung des menschlichen Körpers. Sie ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (Abgrenzung zu BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin).

b) Ist eine dem Patentschutz nicht zugängliche Dosierungsempfehlung eines von mehreren Merkmalen eines Patentanspruches, so ist sie jedenfalls nicht zur Beurteilung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit heranzuziehen. Es bleibt offen, ob die Aufnahme der Dosierungsempfehlung dazu führt, dass der Patentanspruch insgesamt vom Schutz ausgeschlossen ist.
Rechtsgebiete:EPÜ, PatG
Vorschriften:EPÜ Art. 52 Abs. 4, PatG § 5 Abs. 2,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht 3 Ni 44/00 (EU) vom 18.09.2001

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