( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 19.11.2002, Aktenzeichen: X ZR 253/01 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 253/01

Urteil vom 19.11.2002


Leitsatz:Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
Rechtsgebiete:BGB, AGBG
Vorschriften:BGB § 651 a Abs. 3 a.F., AGBG § 9 Abs. 1 Bi, AGBG § 9 Abs. 1 Cb,
Verfahrensgang:OLG Düsseldorf vom 22.11.2001
LG Düsseldorf

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 19.11.2002, Aktenzeichen: X ZR 253/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-19-11-2002-az-x-zr-25301

"BGH - 19.11.2002, X ZR 253/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN