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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 19.10.2004, Aktenzeichen: X ZR 2/03 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 2/03

Urteil vom 19.10.2004


Leitsatz:Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, daß das Geschenk, wenn es beim Schenker verblieben wäre, zu dessen Schonvermögen gehört hätte.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 528,
Verfahrensgang:OLG Celle vom 12.12.2002
LG Stade

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