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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 19.03.2004, Aktenzeichen: V ZR 224/03 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 224/03

Urteil vom 19.03.2004


Leitsatz:Die Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts muß nicht daran scheitern, daß die Leistung, die Gegenstand des anderen Geschäfts ist, im Ungleichgewicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Entgelt steht; je nach dem anzunehmenden Parteiwillen kann das Äquivalenzverhältnis verschoben oder durch Veränderung des Entgelts gewahrt sein (Umdeutung des Kaufs nicht existierenden Gebäudeeigentums in den Kauf der Rechte aus der Sachenrechtsbereinigung).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 140,
Verfahrensgang:Brandenburgisches OLG vom 12.06.2003
LG Potsdam

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