( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 17.06.2003, Aktenzeichen: I ZR 256/00 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 256/00

Urteil vom 17.06.2003


Leitsatz:Für die Wirkung der Erschöpfung des Rechts aus der Marke im Verhältnis zum Werbenden reicht es aus, wenn dieser über die Ware, auf die sich die Werbung bezieht, im vorgesehenen Zeitpunkt ihres Absatzes ohne Verletzung des Rechts des Markeninhabers verfügen kann. Es ist nicht erforderlich, daß der Werbende im Zeitpunkt der Werbung die Waren bereits vorrätig hat oder daß die Waren zu diesem Zeitpunkt vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 24,
Verfahrensgang:OLG Köln vom 27.10.2000
LG Köln vom 18.04.2000

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 17.06.2003, Aktenzeichen: I ZR 256/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-17-06-2003-az-i-zr-25600

"BGH - 17.06.2003, I ZR 256/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN