( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 17.02.2000, Aktenzeichen: I ZR 254/97 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 254/97

Urteil vom 17.02.2000


Leitsatz:Computerwerbung

UWG § 3

a) Begründet ein in der Werbung blickfangmäßig herausgestelltes PC-Komplettangebot bei dem angesprochenen Verkehr die Erwartung einer sofortigen Mitnahmemöglichkeit, so erwartet ein Kaufinteressent im allgemeinen nicht nur das Vorhandensein eines ausreichenden Warenvorrates im Geschäftslokal (Lieferfähigkeit), sondern auch, daß ihm die Ware - selbst wenn es zur Herbeiführung des Auslieferungszustandes noch einer in wenigen Minuten zu erledigenden Endmontage bedarf - sofort ausgehändigt wird.

b) Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Aufgrund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für Sie. Keine Mitnahme-Garantie." geeignet ist, irrtumsausschließend zu wirken, wenn der Verkehr aufgrund der Gestaltung der Werbung eine sofortige Mitnahmemöglichkeit in bezug auf die beworbene Ware erwartet.

BGH, Urt. v. 17. Februar 2000 - I ZR 254/97 -
OLG Braunschweig
LG Braunschweig
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 17.02.2000, Aktenzeichen: I ZR 254/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-17-02-2000-az-i-zr-25497

"BGH - 17.02.2000, I ZR 254/97" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN