( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 16.10.2003, Aktenzeichen: IX ZR 167/02 



BGH – Aktenzeichen: IX ZR 167/02

Urteil vom 16.10.2003


Leitsatz:Kommt die Inanspruchnahme alternativer Steuervergünstigungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen in Betracht, hat der Steuerberater grundsätzlich über die verschiedenen Möglichkeiten auch dann umfassend zu belehren, wenn noch nicht erkennbar ist, ob die unterschiedlichen Rechtsfolgen für den Mandanten jemals bedeutsam werden.

Hat der Steuerberater schuldhaft über die Wirkung des sogenannten Objektverbrauchs bei Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung nach § 7b EStG nicht belehrt, so beginnt die Verjährung des daraus herrührenden Ersatzanspruchs nicht mit Bestandskraft des letzten diese Abschreibung gewährenden, sondern mit Zugang des die erhöhte Abschreibung für ein weiteres Objekt versagenden Steuerbescheids.

Ist im Regreßprozeß gegen den rechtlichen Berater streitig, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Leistung des rechtlichen Beraters verhalten hätte, kann der Richter den Regreßkläger nach seinem Ermessen hierzu ohne weiteres als Partei vernehmen.
Rechtsgebiete:BGB, StBerG, ZPO
Vorschriften:BGB § 675, StBerG § 68, ZPO § 287 Abs. 1 Satz 3,
Verfahrensgang:OLG Bremen vom 27.06.2002
LG Bremen

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 16.10.2003, Aktenzeichen: IX ZR 167/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-16-10-2003-az-ix-zr-16702

"BGH - 16.10.2003, IX ZR 167/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN