( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 15.12.2004, Aktenzeichen: XII ZR 121/03 



BGH – Aktenzeichen: XII ZR 121/03

Urteil vom 15.12.2004


Leitsatz:a) Das Maß des einer nicht verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 Abs. 1 BGB). Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, das die Mutter ohne die Geburt ihres Kindes zur Verfügung hätte. Dabei wird jedoch die Lebensstellung der Mutter und damit ihr Unterhaltsbedarf durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt.

b) Ob und in welchem Umfang die nach § 1615 l Abs. 2 BGB unterhaltsberechtigte Mutter sich ein überobligationsmäßig erzieltes Einkommen auf ihren Unterhaltsbedarf anrechnen lassen muß, ergibt sich aus einer analogen Anwendung des § 1577 Abs. 2 BGB. Danach verbietet sich eine pauschale Beurteilung; die Anrechung ist vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig (Fortführung des Senatsurteils vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350).
Rechtsgebiete:BGB, MuSchG
Vorschriften:BGB § 1577 Abs. 2, BGB § 1578 Abs. 1, BGB § 1610 Abs. 1, BGB § 1615 l Abs. 2, BGB § 1615 l Abs. 3 Satz 1, MuSchG § 3 Abs. 2, MuSchG § 6 Abs. 1, MuSchG § 13,
Verfahrensgang:OLG München vom 14.04.2003
AG München

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 15.12.2004, Aktenzeichen: XII ZR 121/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-15-12-2004-az-xii-zr-12103

"BGH - 15.12.2004, XII ZR 121/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN