JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 15.02.2001, Aktenzeichen: I ZR 333/98
| Leitsatz: | Sitz-Liegemöbel GeschmMG § 1 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 2 Sind bei der Einzelanmeldung eines Modells als Geschmacksmuster mehrere Fotografien hinterlegt worden, die das Modell in verschiedenen Ausführungsformen zeigen, sind die hinterlegten Fotografien rechtlich als eine einzige Darstellung im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 2 GeschmMG anzusehen. Abweichungen der Fotografien voneinander führen demgemäß nicht zu einer Vermehrung der Schutzgegenstände, sondern müssen bei der Bestimmung des Schutzgegenstands des Musters außer Betracht bleiben. BGH, Urt. v. 15. Februar 2001 - I ZR 333/98 - OLG Hamm LG Bielefeld |
| Rechtsgebiete: | GeschmMG |
| Vorschriften: | GeschmMG § 1 Abs. 2, GeschmMG § 7 Abs. 3 Nr. 2, |
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