( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen: V ZR 66/06 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 66/06

Urteil vom 13.10.2006


Leitsatz:Schließt der Käufer einer Eigentumswohnung auf Empfehlung des ihn beratenden Verkäufers einen Mietpoolvertrag ab, durch den das Risiko des Leerstands einzelner Wohnungen allen an dem Mietpool beteiligten Wohnungseigentümern anteilig ohne Rücksicht darauf auferlegt wird, wem von ihnen die leerstehenden Wohnungen gehören, muss der Verkäufer bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers auch das damit verbundene Risiko der Vermietung fremder Wohnungen, etwa in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen, angemessen berücksichtigen (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 371, 378 und Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 675 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Osnabrück 7 O 3946/04 vom 06.09.2005
OLG Oldenburg 12 U 82/05 vom 07.02.2006

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen: V ZR 66/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-13-10-2006-az-v-zr-6606

"BGH - 13.10.2006, V ZR 66/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN