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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 13.07.2004, Aktenzeichen: KZR 40/02 



BGH – Aktenzeichen: KZR 40/02

Urteil vom 13.07.2004


Leitsatz:a) Ein sich aus dem Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, einer unbilligen Behinderung oder einer Diskriminierung ergebender kartellrechtlicher Anspruch auf Einräumung einer Patentlizenz wird durch die nach § 24 PatG dem Patentgericht eingeräumte Befugnis zur Erteilung einer Zwangslizenz nicht ausgeschlossen.

b) Ein marktbeherrschender Patentinhaber verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, wenn er den Umstand, daß der Zugang zu einem nachgelagerten Markt aufgrund einer Industrienorm oder normähnlicher Rahmenbedingungen von der Befolgung der patentgemäßen Lehre abhängig ist, dazu ausnutzt, um bei der Vergabe von Lizenzen den Zutritt zu diesem Markt nach Kriterien zu beschränken, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen widersprechen.
Rechtsgebiete:GWB, PatG
Vorschriften:GWB § 19, GWB § 20 Abs. 1, PatG § 24,
Verfahrensgang:OLG Düsseldorf vom 28.06.2002
LG Düsseldorf

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