( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 13.07.2000, Aktenzeichen: I ZR 49/98 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 49/98

Urteil vom 13.07.2000


Leitsatz:ZPO § 314

Wird im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils ein Tatsachenvortrag der Parteien als unstreitig bezeichnet, so hat das Berufungsgericht davon auszugehen, daß das entsprechende Vorbringen in erster Instanz nicht bestritten wurde. Es ist dadurch aber nicht gehindert, neues, davon abweichendes Tatsachenvorbringen der Parteien zu berücksichtigen und zu prüfen, da der Rechtsstreit gemäß § 525 ZPO vor dem Berufungsgericht in den durch die Anträge bestimmten Grenzen neu verhandelt wird.

CMR Art. 17 Abs. 2 und 5

Hält der Frachtführer, der im allgemeinen für eine ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes bei dem bestimmungsgemäßen Empfänger verantwortlich ist, eine Mitwirkung des Versenders bei der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Vornahme bestimmter Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich, so muß er dies zum Gegenstand des Beförderungsvertrages machen. Die Nichtbefolgung eines einseitigen Verlangens des Frachtführers begründet in der Regel weder ein Verschulden des Versenders i.S. von Art. 17 Abs. 2 CMR noch eine Obliegenheitsverletzung, die grundsätzlich zu einer Mithaftung nach Art. 17 Abs. 5 CMR führen kann.

BGH, Urt. v. 13. Juli 2000 - I ZR 49/98 -
OLG Köln
LG Köln
Rechtsgebiete:ZPO, CMR
Vorschriften:ZPO § 314, CMR Art. 17 Abs. 2, CMR Art. 17 Abs. 5,

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 13.07.2000, Aktenzeichen: I ZR 49/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-13-07-2000-az-i-zr-4998

"BGH - 13.07.2000, I ZR 49/98" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN