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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen: V ZR 225/03 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 225/03

Urteil vom 13.02.2004


Leitsatz:Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 157 D,
Verfahrensgang:OLG Frankfurt vom 20.06.2003
LG Wiesbaden vom 15.10.2002

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