JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen: V ZR 225/03
| Leitsatz: | Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652). |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 157 D, |
| Verfahrensgang: | OLG Frankfurt vom 20.06.2003 LG Wiesbaden vom 15.10.2002 |
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"BGH - 13.02.2004, V ZR 225/03" © JuraForum.de — 2003-2012
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