( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 12.12.2008, Aktenzeichen: V ZR 106/07 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 106/07

Urteil vom 12.12.2008


Leitsatz:a) Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrand über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann.

b) Benutzt neben dem Berechtigten auch der duldungspflichtige Grundstückseigentümer die für einen Notweg in Anspruch genommene Fläche, tragen sie die Unterhaltungskosten anteilig.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 741, BGB § 746, BGB § 917 Abs. 1, BGB § 1004 Abs. 1,
Verfahrensgang:OLG Hamm, 5 U 126/06 vom 16.04.2007
LG Dortmund, 3 O 377/04 vom 28.06.2006

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 12.12.2008, Aktenzeichen: V ZR 106/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-12-12-2008-az-v-zr-10607

"BGH - 12.12.2008, V ZR 106/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN