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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 12.12.2001, Aktenzeichen: X ZR 192/00 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 192/00

Urteil vom 12.12.2001


Leitsatz:Die Schaltung einer Anrufweiterleitung, bei der Telefonanrufe, die auf dem Apparat eines tatsächlich oder nach der Verkehrsanschauung zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Mitarbeiter eingehen, an einem anderen Telefonapparat entgegengenommen werden, bewirkt, daß der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter - unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen - im Zweifel nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt gilt, Willenserklärungen oder diesen gleichzustellende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 130,
Verfahrensgang:OLG Köln
LG Bonn

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