( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 12.05.2006, Aktenzeichen: V ZR 97/05 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 97/05

Urteil vom 12.05.2006


Leitsatz:Die durch einen Vorvertrag begründete Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages führt in einem gerichtlichen Verfahren um den Inhalt des abzuschließenden Vertrages dazu, dass jede Partei des Vorvertrags berechtigt ist, die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung durch Klage auf Abgabe einer von ihr formulierten Vertragserklärung zu verlangen. Sache der beklagten Partei ist es sodann, einen möglichen Gestaltungsspielraum einwendungsweise durch konkrete Alternativvorschläge geltend zu machen. Unterlässt sie dies, ist die Klage begründet, wenn die von dem Kläger formulierten Regelungen des abzuschließenden Vertrages den Vorgaben des Vorvertrages, dessen Auslegung sowie Treu und Glauben entsprechen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 145, BGB § 154,
Verfahrensgang:LG München I 31 O 10882/03 vom 11.03.2004
OLG München 18 U 2948/04 vom 22.03.2005

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 12.05.2006, Aktenzeichen: V ZR 97/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-12-05-2006-az-v-zr-9705

"BGH - 12.05.2006, V ZR 97/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN