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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 12.02.2003, Aktenzeichen: X ZR 200/99 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 200/99

Urteil vom 12.02.2003


Leitsatz:Hat die zu seinem typischen Aufgabenkreis gehörende Bewältigung eines konstruktiven Problems wie die kostengünstigere Herstellung durch Vereinfachung der Werkzeuge dem Fachmann eine der beanspruchten Lehre entsprechende Ausgestaltung nahegelegt, beruht diese Lehre auch dann nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn der Stand der Technik für die damit zugleich erreichte Verbesserung der Lösung einer weiteren Problemstellung keine hinreichende Anregung vermittelt hat.
Rechtsgebiete:PatG 1981
Vorschriften:PatG 1981 § 4,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht vom 20.07.1999

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