JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 11.12.2001, Aktenzeichen: KZR 5/00
| Leitsatz: | a) Die Zahlung unterschiedlicher Preise für die gleiche Leistung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann den Diskriminierungstatbestand des § 20 Abs. 1 GWB erfüllen. b) Bezieht ein marktbeherrschendes Unternehmen gleiche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen, obliegt es im Hinblick auf die Zielsetzung des § 20 Abs. 1 GWB grundsätzlich ihm, die Gründe darzulegen, die die unterschiedliche Preisgestaltung rechtfertigen. Eine solche Rechtfertigung kann sich allerdings bereits aus einem auf dem Markt vorhandenen Preisgefälle ergeben. |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 20 Abs. 1 n.F., |
| Verfahrensgang: | OLG Celle LG Hannover |
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