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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 11.12.2001, Aktenzeichen: KZR 5/00 



BGH – Aktenzeichen: KZR 5/00

Urteil vom 11.12.2001


Leitsatz:a) Die Zahlung unterschiedlicher Preise für die gleiche Leistung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann den Diskriminierungstatbestand des § 20 Abs. 1 GWB erfüllen.

b) Bezieht ein marktbeherrschendes Unternehmen gleiche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen, obliegt es im Hinblick auf die Zielsetzung des § 20 Abs. 1 GWB grundsätzlich ihm, die Gründe darzulegen, die die unterschiedliche Preisgestaltung rechtfertigen. Eine solche Rechtfertigung kann sich allerdings bereits aus einem auf dem Markt vorhandenen Preisgefälle ergeben.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 20 Abs. 1 n.F.,
Verfahrensgang:OLG Celle
LG Hannover

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