JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 10.11.2003, Aktenzeichen: II ZR 250/01
| Leitsatz: | Finanziert ein Steuerberater einem bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Ausbildung zum Steuerberater ausschließlich im Hinblick darauf, daß dieser sich nach Erlangung der nötigen Qualifikation mit ihm in Sozietät verbindet, so kann der Steuerberater gegen den Mitarbeiter einen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB haben, wenn der Mitarbeiter nach Abschluß der Ausbildung eine eigene Steuerberaterpraxis eröffnet. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt., |
| Verfahrensgang: | OLG Brandenburg vom 18.07.2001 LG Frankfurt/Oder |
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