JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 10.10.2000, Aktenzeichen: X ZR 176/98
| Leitsatz: | Luftheizgerät PatG 1981 § 10 a) Die mittelbare Patentverletzung nach dem Patentgesetz 1981 setzt im Gegensatz zur früheren Rechtslage keine unmittelbare Verletzung des Patents durch den Dritten voraus. b) Die Eignung und Bestimmung des Mittels, vom Abnehmer für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, ist aufgrund der Umstände offensichtlich, wenn sich dies für den unbefangenen Betrachter der Umstände von selbst ergibt und vernünftige Zweifel an der Eignung und Bestimmung des Mittels zur patentverletzenden Benutzung nicht bestehen. Der Nachweis der Offensichtlichkeit setzt die Feststellung von Tatsachen (Umständen) voraus. BGH, Urt. v. 10. Oktober 2000 - X ZR 176/98 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Vorschriften: | PatG 1981 § 10, |
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