( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 10.09.2002, Aktenzeichen: X ZR 199/01 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 199/01

Urteil vom 10.09.2002


Leitsatz:Ist eine Vereinbarung über die Erfindervergütung nicht getroffen und kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Vergütungsfestsetzung nicht nach, so stellt das Zuwarten des Arbeitnehmererfinders mit der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs für sich allein keinen Umstand dar, der ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers dahin begründen kann, der Arbeitnehmererfinder werde auch in Zukunft keinen Vergütungsanspruch geltend machen.
Rechtsgebiete:BGB, ArbEG
Vorschriften:BGB § 242 Cc, ArbEG § 9, ArbEG § 12,
Verfahrensgang:OLG Düsseldorf vom 13.09.2001
LG Düsseldorf

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 10.09.2002, Aktenzeichen: X ZR 199/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-10-09-2002-az-x-zr-19901

"BGH - 10.09.2002, X ZR 199/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN