JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 3 StR 245/04
| Leitsatz: | 1. § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG setzt nicht voraus, daß der Täter durch seine Unterstützungshandlung im konkreten Fall tatsächlich einen Erfolg erzielt. Es genügt, wenn sein Handeln auf die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts abzielt und geeignet ist, eine für diesen vorteilhafte Wirkung hervorzurufen. 2. Zur Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts durch das Verteilen von Vereinszeitungen. |
| Rechtsgebiete: | VereinsG |
| Vorschriften: | VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Dortmund vom 17.02.2004 |
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