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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 09.11.2000, Aktenzeichen: IX ZR 310/99 



BGH – Aktenzeichen: IX ZR 310/99

Urteil vom 09.11.2000


Leitsatz:BNotO § 19

Die Pflicht des Notars, auf vorhandene Belastungen des zu erwerbenden Eigentums hinzuweisen, soll den Erwerber nicht nur davor schützen, daß er ein belastetes Objekt erwirbt, obwohl er lastenfrei hat erwerben wollen, sondern auch davor, daß die gekaufte Immobilie während der Zeit, in der eine Weiterveräußerung durch die eingetragene Belastung verhindert wird, im Wert sinkt. Sie soll den Erwerber aber nicht davor bewahren, daß er eine Immobilie ankauft, die bereits im Zeitpunkt des Erwerbs - unabhängig vom Inhalt des Grundbuchs - wirtschaftlich gesehen ihren Preis nicht wert ist.

BGH, Urteil vom 9. November 2000 - IX ZR 310/99 -
OLG Bamberg
LG Würzburg
Rechtsgebiete:BNotO
Vorschriften:BNotO § 19,

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