( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 09.07.2002, Aktenzeichen: X ZR 70/00 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 70/00

Urteil vom 09.07.2002


Leitsatz:Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten.

Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen.
Rechtsgebiete:ZPO, AGBG, BGB
Vorschriften:ZPO § 78, AGBG § 6, AGBG § 11 Nr. 10, AGBG § 24, BGB § 140,
Verfahrensgang:OLG Nürnberg 09.02.2000
LG Regensburg

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 09.07.2002, Aktenzeichen: X ZR 70/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-09-07-2002-az-x-zr-7000

"BGH - 09.07.2002, X ZR 70/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN