JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 09.07.2002, Aktenzeichen: X ZR 70/00
| Leitsatz: | Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, AGBG, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 78, AGBG § 6, AGBG § 11 Nr. 10, AGBG § 24, BGB § 140, |
| Verfahrensgang: | OLG Nürnberg 09.02.2000 LG Regensburg |
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"BGH - 09.07.2002, X ZR 70/00" © JuraForum.de — 2003-2012
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