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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 09.07.2002, Aktenzeichen: KZR 30/00 



BGH – Aktenzeichen: KZR 30/00

Urteil vom 09.07.2002


Leitsatz:a) Verknüpft eine Gemeinde den Verkauf von Grundstücken in einem Neubaugebiet mit der Verpflichtung, den Heizenergiebedarf durch ein von einer gemeindeeigenen Gesellschaft betriebenes Blockheizkraftwerk zu decken, liegt darin weder unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs der öffentlichen Hand noch unter dem der Kopplung verschiedener Waren oder Leistungen ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG.

b) Bei einer solchen Verknüpfung handelt es sich um eine Kopplung in einem Austauschvertrag, die nicht von vornherein kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Eine unbillige Behinderung der Anbieter anderer Energiequellen, die aufgrund der Kopplungsklausel vom Wettbewerb in dem fraglichen Neubaugebiet ausgeschlossen werden, liegt darin nicht.
Rechtsgebiete:UWG, GWB
Vorschriften:UWG § 1, GWB § 19 Abs. 2, GWB § 20 Abs. 1, GWB § 20 Abs. 4,
Verfahrensgang:OLG Schleswig vom 11.07.2000
LG Kiel

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