( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 09.06.2004, Aktenzeichen: RiSt(R) 1/02 



BGH – Aktenzeichen: RiSt(R) 1/02

Urteil vom 09.06.2004


Leitsatz:a) Ein Richter, der einen Beihilfebetrug begeht, ist aus dem Dienst zu entfernen, wenn das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe fehlen.

b) Als Milderungsgründe kommen nicht nur die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der disziplinarischen Ahndung von Eigentumsdelikten zum Nachteil des Dienstherrn "anerkannten" Milderungsgründe, sondern auch andere Gründe in Betracht.
Rechtsgebiete:LRiG NW, LBG NW
Vorschriften:LRiG NW § 4, LBG NW § 57 Satz 3, LBG NW § 83 Abs. 1,
Verfahrensgang:OLG Hamm vom 04.10.2002

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 09.06.2004, Aktenzeichen: RiSt(R) 1/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-09-06-2004-az-ristr-102

"BGH - 09.06.2004, RiSt(R) 1/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN