( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 09.02.2004, Aktenzeichen: II ZR 218/01 



BGH – Aktenzeichen: II ZR 218/01

Urteil vom 09.02.2004


Leitsatz:a) Sind in einem städtebaulichen Areal (Olympiadorf) gemeinschaftliche Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen vorhanden, welche teilweise grundstücksübergreifend, teilweise nur auf einzelnen privaten Grundstücken errichtet sind, können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch die jeweiligen Verwalter, einen Dritten langfristig mit der Unterhaltung und Instandsetzung der Anlagen sowie der Umlage der Aufwendungen beauftragen, ohne daß § 27 WEG dem entgegensteht.

b) Ist in einem solchen Vertrag festgelegt, daß Gewährleistungsansprüche für Baumängel - im Gegensatz zu üblichen Instandsetzungsarbeiten - vom jeweiligen Auftraggeber der Bauleistung geltend zu machen sind, kommt diese Einschränkung nicht mehr in Betracht, wenn über 25 Jahre seit der Abnahme der Bauarbeiten wegen des Ablaufs der Verjährungsfristen solche Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 675 Abs. 1, WEG § 27 Abs. 2, WEG § 27 Abs. 3,
Verfahrensgang:OLG München vom 22.05.2001
LG München I

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 09.02.2004, Aktenzeichen: II ZR 218/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-09-02-2004-az-ii-zr-21801

"BGH - 09.02.2004, II ZR 218/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN