JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 09.01.2009, Aktenzeichen: V ZR 168/07
| Leitsatz: | Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen im Zweifel allerdings nicht entsprechen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 1093 Abs. 1, BGB § 1093 Abs. 2, |
| Stichworte: | Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim, Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung der Wohnung oder der Gestattung der Vermietung durch den Wohnungsberechtigten als hypothetischer Parteiwille, |
| Verfahrensgang: | OLG Hamm, 5 U 80/07 vom 17.09.2007 LG Münster, 10 O 538/06 vom 25.04.2007 |
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