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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 08.12.1999, Aktenzeichen: 3 StR 267/99 



BGH – Aktenzeichen: 3 StR 267/99

Urteil vom 08.12.1999


Leitsatz:GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
GVG § 60

Die vorübergehende Überlastung einer ordentlichen Strafkammer (als Voraussetzung für die Bildung einer Hilfsstrafkammer) ist ein unbestimmter Rechtsbe-griff, bei dessen Anwendung dem Präsidium ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters liegt erst dann vor, wenn offen zutage liegt, daß die Überlastung nicht bloß vorübergehend ist, und daher die Entscheidung über die Bildung der Hilfsstrafkammer als objektiv willkürlich erscheint.

BGH, Urt. vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 267/99 -
LG Lübeck
Rechtsgebiete:GG, GVG
Vorschriften:GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, GVG § 60,

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