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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 08.04.2003, Aktenzeichen: KZR 39/99 



BGH – Aktenzeichen: KZR 39/99

Urteil vom 08.04.2003


Leitsatz:Ein marktbeherrschender Vermieter darf, ohne gegen das Verbot unbilliger Behinderung nach § 20 Abs. 1 GWB zu verstoßen, in begrenzter Zahl zur Verfügung stehende Gewerbeflächen nur in einer Weise vermieten, die den Marktzutritt für aktuelle und potentielle Wettbewerber des Mieters nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre blockiert. Das setzt regelmäßig eine Feststellung des Bedarfs durch Ausschreibung bei der erstmaligen Vermietung sowie die Wiederholung dieses Vorgehens in entsprechenden zeitlichen Abständen voraus.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 20 Abs. 1,
Verfahrensgang:OLG Brandenburg vom 26.09.1999
LG Potsdam vom 14.07.1998

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